Jährliches Dokument
nach § 10 WpPG
Gemäß des am 1.Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes
(WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens
einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das
alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft
in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG
genannten kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem
Publikum sonst zur Verfügung gestellt hat.
Im Einklang mit § 10 Abs. 1 WpPG stellt die Advanced Inflight Alliance AG einmal
jährlich eine Zusammenfassung aller entsprechenden Veröffentlichungen in
einem "Jährlichen Dokument" zusammen.
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| Jährliches Dokument für 2010 |
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